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AGB – H+S Immobilien GmbH

 

H+S Immobilien GmbH, Münzplatz 10, 56068 Koblenz

 

 

Geschäftsbedingungen–AGB–der Firma
„H+S Immobilien GmbH"
Inh. Yannik Huschka und Christoph Paul Stein
Münzplatz 10, 56068 Koblenz – Tel.: 0261/39 07 17 89

Gültig ab 01.01.2023

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Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen und insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind. Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.

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§ 1 Vertragsabschluss 

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Vorgenannter Auftrag wurde vom Kunden erteilt.
Breiten und Längenangaben Lt. Angaben des Kunden. Lieferung und Leistung erfolgt nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handwerks- & Montage-Fachbetriebes. 

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. 

Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den 

Auftragnehmer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.

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§ 2 Eigentumsvorbehalt 

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1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. 

2. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen. 

3. Wir sind berechtigt, bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. 

4. Der Besteller ist verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie sonstigen Schäden zu versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet, den Versicherer anzuweisen, im Schadensfall zunächst die Restforderung des Lieferers zu erfüllen. Er wird veranlassen, dass der Versicherer dem Lieferer eine entsprechende Bestätigung über diese Abrede zukommen lässt. Sofern der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern. 

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§ 3 Preise

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1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der erschwerten Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Auftraggeber weiterberechnet, wenn die Werkleistung nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.

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§ 4 Vergütung 

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1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so gilt sofortige Bezahlung der Leistung bei Warenlieferung ohne Abzug. Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig. 

2. Der Kunde verpflichtet sich, Leistung sofort zu bezahlen. Sollte dieses nicht erfolgen kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. 

3. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen. 

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. 

5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

6. Verzögert sich die Ausführung/Fertigstellung aus einem durch uns nicht verschuldeten Grund so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt für Aufträge, wo wir die vom Kunden bestellte Ware in unser Lager eingestellt haben. 

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§ 5 Gefahrenübergang 

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1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch bei Versendungskauf – geht erst mit Ãœbergabe der Sache auf den Kunden über. 

2. Der Ãœbergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist. Ein Gefahrenübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben hat.

3. Die Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

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§ 6 Gewährleistung 

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1. Gewährleitungsansprüche gelten nicht auf Fremdware, d. h.: Ware die nicht durch die Firma H+S Immobilien GmbH oder dessen Lieferanten ausgeliefert wurden. 

2. Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Ãœbergabe der Ware schriftlich geltend zu machen. 

3. Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. 

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhaltens des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

6. Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden. Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart sind. 

7. Florverwerfungen (Shading) bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten Qualitätseigenschaften. Bei loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Bei loser Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen Produktionsbahnenbreiten, falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 

8. Die genannten Verlege- und Montagepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen Unterboden sowie den Baustellengegebenheiten, entsprechend der DIN 18365. Sämtliche erforderlichen Unterbodenvorarbeiten sowie Baustellenvorbereitungen werden gesondert berechnet, wie auch Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei unseren angegebenen Verlege- und Montagepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden bzw. zu behandelnden Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene Verlege-, Trockenbau- und Montagearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung abgeändert werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt Haftungsfreistellung. 

9. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

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§ 7 Versuchte Instandsetzung

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Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil

a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder

b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, 

ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.

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§ 8 Haftungsbeschränkungen 

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1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

2. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 2 Jahren ab Auslieferung und Verarbeitung der Ware. 

3. Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

4. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. von Dichtungen) entstanden sind.

5. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

6. Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht (Nacherfüllungspflicht) nur die zum Abnahmezeitpunkt vorhandenen/angelegten Mängel beseitigen, die ursächlich auf dem Inhalt des Werkvertrages (z. B. Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungsauftrag) beruhen, nicht jedoch Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf den Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.

7. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht am Gegenstand des Werkvertrages selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Auftragnehmer),

  • seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;

— des Vorliegens von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;

— der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkvertragsgegenstandes (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels);

— der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers, der kein „Verbraucher“ ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird;

der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. nach § 823 BGB.

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§ 9 Warenumtausch 

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Ware die für Sie als Verbraucher und auf Ihren Wunsch hergestellt und geliefert wird, kann nicht umgetauscht werden. 

Dies gilt insbesondere auf Bodenbelege jeglicher Art. 

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§ 10 kostenpflichtige Angebotserstellung 

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Für die persönliche Angebotserstellung beim Kunden vor Ort verlangen wir Fahrtkosten sowie Arbeitszeitkosten. 

Diese Kosten sind Abhängig von der Entfernung und der örtlichen Gegebenheit. 

Bei Auftragserteilung werden diese Kosten verrechnet. 

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§ 11 Schlussbestimmungen 

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1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist Eckental. 

Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger Scheck- oder Wechselprozesse ebenfalls Eckental. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

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§ 12 Widerrufsbelehrung, Widerrufserklärung 

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Widerrufsbelehrung 

1.) Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns H+S Immobilien GmbH, Inh. Yannik Huschka und Christoph Paul Stein, Münzplatz 10, 56068 Koblenz, E-Mail: info@hs-immoankauf.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

2.) FolgendesWiderrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind Fahrtkosten sowie Mitarbeiterkosten in Rechnung zustellen. 

-  Kein Widerrufsrecht bei Lieferung und Leistung die auf die speziellen Wünsche des Kunden angefertigt wurden. Bsp.: Maßanfertigung von Möbeln, individuelle Farbzusammenstellung etc. 

-  kein Widerrufsrecht bei dringenden Reparaturen wenn der Kunde uns ausdrücklich aufgefordert hat ihn aufzusuchen und es sich um eine dringende Reparaturleistung handelt Bsp. Rohbruch, Stromausfall

- das Widerrufsrecht ist auch bei erheblichen Umbaumaßnahmen ausgeschlossen. Der Umbau muss aber faktisch einen Neubau entsprechen. Größere Reparaturen genügen nicht! 

Haben wir von Ihnen Zahlungen erhalten, wird der Restbetrag nach Abzug von Fahrt- und Personalkosten sowie bereits Ware die nur für die Baustellen zugeschnitten sind. Restbetrag Ihrer Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

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